Information 


Wichtige Information für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Kinderwägen:
Aus Sicherheitsgründen - vor allem zum Schutz aller Besucher des Donauturmes im
Brand- und Katastrophenfall - gibt es im Bescheid zur Betriebsanlagengenehmigung des Donauturmes folgende Auflagen:
- Das Befördern von Kinderwagen in den Schnellaufzügen ist verboten
-
In den Schnellaufzügen darf pro Kabine nur ein Rollstuhlfahrer bis zu
Ausstiegsstelle "Aussichtsterrasse" befördert werden. Es
dürfen maximal 3 Rollstuhlfahrer gleichzeitig im Turm (innere und äußere
Aussichtsterrasse) anwesend sein, wobei jeder Rollstuhlfahrer von einer zum
Transport des Rollstuhlfahrers geeigneten Person begleitet werden muss. Die
Treppen, die von der Aussichtsterrasse in die oberen Bereiche des Turmkopfes
führen dürfen mit Rollstühlen nicht benutzt werden.
Auf der Aussichtsterrasse haben wir für Rollstuhlfahrer mehrere befahrbare Podeste eingerichtet um einen besseren
Ausblick über die Brüstung zu ermöglichen.
Unsere Mitarbeiter/Innen an der Kasse zeigen Ihnen gerne den für Kinderwägen und Rollstühle vorgesehenen Abstellplatz beim Eingang.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahmen.
Wichtige Information für Hundebesitzer:
Das Mitnehmen von Hunden auf den Turm ist nicht gestattet.
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