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Sonnenuntergang

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Sicherheitshinweise & Behördliche Auflagen

Sicherheitshinweise & Behördliche Auflagen am Donauturm

Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen auf behördlichen Vorgaben aus dem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid basieren. Daher sind keine Ausnahmen möglich.

Diese Vorschriften dienen der Sicherheit aller Besucher – insbesondere im Falle eines Brandes oder einer anderen Notfallsituation. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

 

 

Sicherheitshinweise & Behördliche Auflagen am Donauturm
Hundebesitzer

Hundebesitzer

Die Mitnahme von Hunden auf den Donauturm ist behördlich nicht gestattet. Bitte lassen Sie Ihren Hund in geeigneter Obhut am Boden.

Die Mitnahme von Blindenführhunden und Assistenzhunden ist selbstverständlich erlaubt.

Kinderwägen

Kinderwägen

Kinderwägen können aus Sicherheitsgründen nicht in den Schnellaufzügen befördert werden. Daher ist es nicht möglich, Kinderwägen auf die Aussichtsterrasse, ins Turm Café oder ins Turm Restaurant mitzunehmen.
Unsere Mitarbeiter an der Kassa zeigen Ihnen gerne einen geeigneten Abstellplatz für Kinderwägen im Eingangsbereich.

Eine praktische Alternative ist die Mitnahme eines Maxi-Cosi.

Offenes Feuer und Kerzen

Offenes Feuer und Kerzen

Aus feuerpolizeilichen Gründen ist die Verwendung von offenem Feuer und Kerzen im gesamten Donauturm ausnahmslos verboten.

Rauchfrei am Donauturm

Rauchfrei am Donauturm

Aus behördlichen Gründen ist das Rauchen im gesamten Donauturm untersagt.

Rollstuhlfahrer und Rollatoren

Rollstuhlfahrer und Rollatoren

In den Schnellaufzügen darf pro Kabine nur eine Person im Rollstuhl bis zur Ausstiegsstelle 1 (Aussichtsterrasse) befördert werden. Jeder Rollstuhlfahrer muss von einer Person begleitet werden, die im Bedarfsfall beim Transport helfen kann. Es dürfen maximal drei Rollstuhlfahrer gleichzeitig im Turm auf der Aussichtsterrasse anwesend sein.

Die Treppen zu den Gastronomiebereichen sowie die Treppen zur Indoor-Terrasse können mit Rollstühlen nicht benutzt werden. Der Besuch dieser Bereiche ist daher mit Rollstuhl leider nicht möglich. Wenn Sie kurze Strecken gehen können, zeigen Ihnen unsere Mitarbeiter an der Kassa gerne den für Rollstühle vorgesehenen Abstellplatz im Eingangsbereich.

Rollatoren können nicht in das Restaurant oder das Café mitgenommen werden. Sie können jedoch bis auf 165 m mit dem Lift transportiert werden. Danach müssen Sie die Treppen zu Fuß hinauf- oder hinuntergehen können. Der Rollator wird währenddessen wieder ins Erdgeschoss zurückgebracht.

Die Bereiche im Erdgeschoss sind selbstverständlich barrierefrei nutzbar.

Veranstaltungen auf der Innenterrasse

Veranstaltungen auf der Innenterrasse

Die Innen-Terrasse muss jederzeit frei begehbar bleiben und kann daher nur optisch abgesperrt werden. Sie ist Teil des Fluchtwegs und der Evakuierungszone im Brand- und Notfall (Turm Restaurant, Turm Café, Zentralgeschoß).

Im gesamten Turmkopf ist die Verwendung von Flüssiggas und offenen Flammen (z. B. Kerzen, Sprühkerzen etc.) strengstens untersagt.

Alle Möbel und Dekorationsgegenstände müssen der Brennbarkeitsklasse B1 gemäß ÖNORM B 3800/1 entsprechen und dürfen nur verwendet werden, wenn deren Entsprechung nachweislich bestätigt ist.

Donauturm Rutsche

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Regelungen um Vorschriften seitens § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 (Wr. VG) handelt. Unsere Hausordnung können Sie gerne hier nachlesen.

Donauturm Rutsche
Mindestkörpergröße, Mindestalter, Gewicht, Verständnis & Verletzungen

Mindestkörpergröße, Mindestalter, Gewicht, Verständnis & Verletzungen

Die Mindestkörpergröße beträgt 110 cm, das Mindestalter 6 Jahre. Das maximale Gewicht beträgt 150kg.
Kinder sowie Personen, die die Anweisungen des Betriebsmitarbeiters*in nicht verstehen, dürfen die Rutsche nicht benützen.
Personen mit Verletzungen des Bewegungs- und Stützapparates dürfen nicht rutschen.

Barrierefrei

Barrierefrei

Die Benutzung barrierefrei ist nur eingeschränkt möglich. Die Nutzung muss durch einen Betriebsmitarbeiter*in unterstützt werden.

Vorgeschriebene Rutschenposition

Vorgeschriebene Rutschenposition

Das Rutschen ist ausschließlich mit Rutschmatte erlaubt. Es muss liegend mit den Füßen im Fußsack gerutscht werden, der Haltegurt muss mit beiden Händen festgehalten werden!

Gegenstände

Gegenstände

Es dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden.

Auslauf

Auslauf

Der Auslauf der Rutsche muss umgehend verlassen werden.

Ampelregelung

Ampelregelung

Die Ampelregelung sowie der Monitor muss beachtet werden!

Bauchlage verboten

Bauchlage verboten

Das Rutschen in Bauchlage mit Blickrichtung vorwärts ist verboten.

Sonstige Auflagen

Sonstige Auflagen

Nur eine Person pro Rutschmatte.
Arme und Ellenbogen am Körper halten.
Nicht bremsen oder anhalten.
Nur mit geeigneter Kleidung rutschen.
Nicht unter Alkoholeinfluss rutschen.

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